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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Mind & Soul Marketing UG (haftungsbeschränkt)

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Mind & Soul Marketing GbR, Inhaber: Matthias Tanger und Andreas Ramsel, nachfolgend „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachfolgend „Kunde“ genannt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als die Agentur ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Bei etwaigen Folgeaufträgen ist eine erneute ausdrückliche Inbezugnahme der Agentur auf ihre AGB gegenüber dem Kunden entbehrlich.

2. Vertragsabschluss

2.1 Alle Angebote der Agentur sind freibleibend.

2.2 Mit Auftragserteilung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Agentur zustande.

2.4 Sämtliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Vergütung, Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.

3.2 Von der vertraglich vereinbarten Vergütung sind nur die in der Auftragsbestätigung der Agentur angeführten Leistungspositionen und Mengen erfasst.

3.3 Nach Vertragsschluss vom Kunden erteilte Sonder- oder Zusatzaufträge sind der Agentur gesondert zu vergüten.

3.4 Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Wir weisen darauf hin, dass nach der gesetzlichen Regelung bei Überschreitung des Zahlungstermins ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen entsteht. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

3.5 Das Recht zur Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber dem Vergütungsanspruch der Agentur wird auf anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche des Kunden beschränkt.

4. Urheber- und Nutzungsrecht

4.1  Jeder der Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag i. S. d. deutschen Urheberrechtsgesetzes (UhrG). Es gelten die Bestimmungen der §§ 2, 31 UrhG i. V. m. § 631 ff. BGB.

4.2  Die Bestimmungen des UhrG gelten auch dann, wenn die nach § 2 UhrG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

4.4. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Nutzungszweck im vereinbarten Umfang verwertet werde.

Soweit nicht anders vereinbart, ist die Nutzung zeitlich und räumlich unbegrenzt.

4.6 Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte an dem Werk gehen erst nach vollständiger Entrichtung der vereinbarten Vergütung nebst Auslagen auf den Kunden über.

4.9 Der Agt, Ihren Firmennamen, Ihre Loentur wird das Recht eingeräumgos und Ihre Marken für die von Ihnen beauftragten Kampagnen zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die Verwendung im Anzeigentext, Quellcode und den hiermit verbundenen URL.

5. Geheimhaltungsvereinbarung

5.1 Urheberrechte und schutzfähiges Know-how für eingesetzte Technologien und Prozesse zur Suchmaschinenoptimierung liegen bei der Agentur. Ihnen ist bekannt, dass diese Urheberrechte und das schutzfähige Know-how einen wesentlichen unternehmerischen Wert von Mind & Soul Marketing GbR darstellen. Zur Absicherung dieses Wertes verpflichten Sie sich dazu sämtliche von uns erhaltenen Unterlagen, Dokumente, Daten und sonstigen Informationen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie Grundlageninformationen, Informationen über Erfindungen, Entwicklungen und Prozessen, unabhängig davon, auf welche Art und Weise und in welcher Form sie Ihnen zugehen, vertraulich zu behandeln.

6. Gewährleistung, Haftung

6.1 Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.

6.2 Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sofern die Agentur notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

6.3 Die Agentur übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeiten.

6.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Sofern die Agentur nicht ausdrücklich schriftlich zusichert, dass bei Fotoarbeiten abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an den abgebildeten Werken die Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der notwendigen Einwilligung / Erwirkung der Veröffentlichungsgenehmigung dem Kunden. Vom Kunden überlassene Vorlagen (Bildmaterial etc.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zu deren Verwendung berechtigt ist.

6.5 Mit der Genehmigung von Entwürfen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für Bild, Text und Ton.

7. Kündigung

7.1 Die Laufzeit der vertraglichen Zusammenarbeit richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern dort keine Regelung zur Laufzeit erfolgt, wird das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Agentur einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist monatlich möglich. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich das Vertragsverhältnis um ein weiteres Jahr. Die vorgenannte Kündigungsfrist gilt entsprechend.

Der Vertrag kann im Übrigen von beiden Seiten außerordentlich gekündigt werden, wenn

– es der einen Vertragspartei aufgrund schwerwiegender Vertragsverstöße der anderen Seite unzumutbar ist, bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung am Vertrag festzuhalten,

– die relevanten Vertragsverstöße mindestens einmal unter Fristsetzung schriftlich abgemahnt worden sind und

– ab dem Zeitpunkt erfolgloser Abmahnung nicht mehr als zwei Monate verstrichen sind.

8. Referenznennung

8.1 Sie als Kunde räumen der Agentur das Recht ein, Ihren Firmennamen und Ihr Logo im Rahmen von Werbung als Referenz zu nutzen.

9.Verwertungsgesellschaften

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA, abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

9.2 Der Kunde ist darüber Informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

10.Freistellung

10.1  Die Agentur prüft verwendete Keywords weder markenrechtlich noch urheberrechtlich. Die rechtliche Verantwortung liegt insoweit bei Ihnen. Sofern die Agentur von Dritten aufgrund von markenrechtlichen oder urheberrechtlichen Verletzungen in Anspruch genommen wird, stellen Sie der Agentur auf erstes Anfordern von allen rechtlichen Ansprüchen und Kosten frei. Hierunter fallen insbesondere die Kosten der Rechtsverfolgung. Diese Verpflichtung Ihrerseits gilt unabhängig davon, welche Leistungen und/oder Produkte in Auftrag geben werden.

10.2  Mind & Soul Marketing GbR weist ausdrücklich darauf hin, dass die Optimierung und Beeinflussung von Suchmaschinenergebnissen dazu führen kann, dass Ihre betreffenden Internetseiten in Ausnahmefällen von Suchmaschinen nachteilig bewertet und indiziert werden können. Ansprüche Ihrerseits wegen einer derartigen, von Mind & Soul Marketing GbR nicht zu beeinflussenden, Bewertung und Indexierung bei Suchmaschinen sind ausgeschlossen.

11.  Schlussbestimmung

11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Delbrück.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.

11.3 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die rechtliche Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtlich zulässige Regelung zu wählen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am Nächsten kommt.

12. Salvatorische Klausel

12.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Stand: Juli/2017